Wie viele ECTS-Punkte können mir maximal angerechnet werden?
By andreas
Die Anrechnung von ausserhochschulischen Kompetenzen darf nicht mehr als maximal 50 Prozent der im Studiengang zu erreichenden ECTS-Punkte umfassen. Vorleistungen von anderen Hochschulen können u. U. in vollem Umfang anerkannt werden – mit Ausnahme der Abschlussarbeiten (Praxisarbeiten). Grundsätzlich werden Abschlussarbeiten von externen Hochschulen/Universitäten nicht anerkannt, da die Abschlussarbeit einen elementaren Teil des Studiums darstellt.